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VerfGH Berlin, 14.02.2006 - VerfGH 215/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Verfahrensgang
- KG, 25.09.2003 - 8 U 138/03
- VerfGH Berlin, 14.02.2006 - VerfGH 215/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94
Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf …
Auszug aus VerfGH Berlin, 14.02.2006 - VerfGH 215/03
Der Anspruch auf rechtliches Gehör, der in Art. 15 Abs. 1 VvB in Übereinstimmung mit Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet wird, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 (117) m. w. N., st. Rspr.).Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. O., S. 116 f., 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 (82), 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87 (88) m. w. N. und 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - LVerfGE 13, 53 (59)).
- VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92
Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige …
Auszug aus VerfGH Berlin, 14.02.2006 - VerfGH 215/03
Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind grundsätzlich Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschluss vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 (8 f.); st. Rspr.). - VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen …
Auszug aus VerfGH Berlin, 14.02.2006 - VerfGH 215/03
Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. O., S. 116 f., 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 (82), 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87 (88) m. w. N. und 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - LVerfGE 13, 53 (59)). - VerfGH Berlin, 22.05.1997 - VerfGH 34/97
Keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche …
Auszug aus VerfGH Berlin, 14.02.2006 - VerfGH 215/03
Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. O., S. 116 f., 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 (82), 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87 (88) m. w. N. und 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - LVerfGE 13, 53 (59)). - VerfGH Berlin, 27.09.2002 - VerfGH 63/02
Verletzung rechtlichen Gehörs durch fachgerichtliche Außerachtlassung besonderer …
Auszug aus VerfGH Berlin, 14.02.2006 - VerfGH 215/03
Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. O., S. 116 f., 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 (82), 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87 (88) m. w. N. und 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - LVerfGE 13, 53 (59)).